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| Presseerklärung 03/1: | Marburg, tg.mt.2003 | |||||||||||
Folter ist eines Rechtsstaats unwürdigHU Hessen fordert Absetzung DaschnersDie Abberufung Wolfgang Daschners als Frankfurter Vizepräsident fordert die Humanistische Union Hessen. HU-Landessprecher Franz-Josef Hanke zeigte sich am Samstag (22. Februar) entsetzt über Daschners Äußerungen in der Frankfurter Rundschau. Darin hatte der stellvertretende Polizeipräsident nicht nur eingeräumt, dem der Kindesentführung beschuldigten Jurastudenten Magnus G. mit Folter gedroht zu haben; Daschner forderte im selben Zusammenhang auch eine gesetzliche Erlaubnis der Folter in "besonderen Fällen".Dazu hält die HU fest: Das Grundtgesetz verbietet Folter ohne jede Einschränkung. Der Leitsatz "Die Würde des Menschen ist unantastbar" gilt für alle Menschen, auch für mutmaßliche oder tatsächliche Straftäter. Die HU Hessen weist darauf hin, dass alle Erwägungen, diesen Schutz aufzuweichen, an den Grundfesten des demokratischen Rechtsstaates rütteln. "Scheußliche Verbrechen wie eine Kindesentführung rechtfertigen keine rohen und rechtswidrigen Fahndungsmethoden", erklärte Hanke. Das grundgesetzliche Folterverbot ist nach herrschender Meinung der Verfassungsjuristen zu Recht "unverfügbar". Keine Ausnahmesituation - und sei sie auch noch so unerträglich - rechtfertigt eine Anwendung der Folter. "Das Folterverbot und seine Durchsetzung kennzeichnen rechtsstaatliche Systeme und unterscheiden sie von diktatorischen Regimes", stellt Hanke fest. "Wer einmal eine Öffnungsklausel zugunsten der Folter zulässt, begibt sich damit auf eine schiefe Ebene. Letztlich wird die Polizei Übergriffe gegen Gefangene dann immer mit übergeordneten Interessen rechtfertigen wollen", vermutet der Bürgerrechtler. Die Hessische Landesregierung fordert der HU-Landessprecher auf, den Frankfurter Vize-pOlizeipräsidenten von seinen Dienstaufgaben zu entbinden: "Wer das Grundgesetz und die darin unverbrüchlich verankerten Grundrechte so offen missachtet wie Daschner, der ist als Polizeiführer ungeeignet. Im Interesse des Vertrauens von Polizeibeamten und Öffentlichkeit in die hessische Polizei muss die Landesregierung dafür sorgen, dass Leitende Polizeibeamte unbedingte Gewähr für die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeitsgrundsätze bieten." Franz-Josef Hanke
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