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Behördliche Kaffeesatzleserei war kalter Kaffe

Blockupy-Protest widerlegt Seriosität von Pognose der Polizei


20.05.2012 - FJH


Friedlich geendet haben die Demonstrationen des Aktionsbündnisses Blockupy am Samstag (19. Mai) in Frankfurt. Damit haben die globalisierungskritischen Demonstranten viele skeptische Beobachter positiv überrascht.


Angesichts des flächendeckenden Verbots aller Protestveranstaltungen am Himmelfahrts-Wochenende hatten viele mit gewalttätigen Auseinandersetzungen gerechnet. Wegen sogenannter "Gefahrenprognosen" der hessischen Polizei hatten die Verwaltungsgerichte die Verbotsverfügung der Stadt Frankfurt größtenteils bestätigt.


Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte sich erst gar nicht mit dem Demonstrationsverbot befassen wollten. Seine formalistische Begründung kommt indes nicht nur einer Rechtsverweigerung gleich; die darin ausgedrückte Feigheit vor einem engagierten Eintreten für Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht dürfte das höchste deutsche Gericht viele Sympathien und noch mehr Glaubwürdigkeit gekostet haben.


Trotz des Verbots waren am Mitwoch (16. Mai), am Himmelfahrtstag und am darauffolgenden Freitag (18. Mai) Tausende auf die Straßen gegangen. An der einzigen genehmigten Demonstration am Samstag (19. Mai) haben gut 25.000 Menschen teilgenommen.


An all diesen Tagen haben die Globalisierungskritiker friedlich gegen die Macht der Banken und gegen rigiden Sozialabbau in Europa protestiert. Selbst die überkritische Polizei konnte keine größeren Vorkommnisse vermelden.


"Gewaltbereit" war allem Anschein nach allein die Polizei selbst, die - mit Schlagstöcken bewaffnet sowie mit Schilden und Helmen geschützt - mehrere Demonstrationszüge einkesselte. Wasserwerfer standen bereit, um Menschenmengen gegebenenfalls auch mit Gewalt auseinanderzutreiben. Auf Zufahrtsstraßen und Bahnhöfen wurden Anreisende genauestens kontrolliert.


Trotzalledem ist es bei den Protestaktionen in Frankfurt friedlich geblieben. Das ist allerdings nicht das Verdienst der Behörden, die sich den erfreulichen Ausgang der Aktionen dennoch stolz an ihre geschwellte Brust heften.


Nach der faktischen Aushebelung des Demonstrationsrechts ist es nun aber an der Zeit, die Verantwortlichen für diese undemokratische und verfassungswidrige Grundrechtseinschränkung zur Rechenschaft zu ziehen. Wenn Neonazis ungehindert durch Gießen und viele weitere hessische Städte ziehen dürfen, dann müssen auch Demonstrationen gegen die Großbanken und den europäischen Fiskalpakt ungehindert stattfinden können!


Auf hysterische "Gewaltprognosen" der Polizei und anderer Behörden dürfen Gerichte künftig nicht mehr bauen. Damit bekäme die Polizei nämlich die Macht, unliebsame Proteste mit Hilfe solcher Vorhersagen zu unterbinden. Dabei weiß jeder vernünftige Mensch, wie unsicher jede Prognose ist!


Um eine Demonstration mit "gewaltbereiten Teilnehmern" zu verbieten, kann die Polizei solche "Chaoten" entweder von außerhalb erwarten oder selbst erfinden. Ein ähnlicher Eindruck bleibt angesichts des friedlichen Protests in Frankfurt bei den dortigen Aktionen zurück. Hat die Polizei die angeblich "gewaltbereiten Chaoten" einfach erfunden oder hat sie solche Leute gar selbst in Gestalt von Provokateuren einschleusen wollen?


Das Verbotsverfahren gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vor dem Bundesverfassungsgericht lässt diesen Verdacht durchaus möglich erscheinen. Ein Drittel der Spitzenfunktionäre der NPD stellte sich in diesem Verfahren als Agenten der verschiedenen Verfassungsschutzbehörden heraus.


Wenn das BVerfG seine damalige Feststellung ernst nimmt, dann darf es sogenannten "Gefahrenprognosen" der Polizei künftig keinen größeren Stellenwert mehr einräumen. Zummindest dürfen sie nicht zum Verbot von Demonstrationen führen.


Selbst wenn "gewaltbereite Chaoten" an einer Protestaktion teilnehmen, darf ihre Anwesenheit nicht das Grundrecht aller anderen Teilnehmer auf Freie Meinungsäußerung außer Kraft setzen. Das Demonstrationsrecht ist eine unerlässliche Bedingung jeder lebendigen Demokratie.


Damit in Deutschland keine Verhältnisse wie in der Ukraine oder Aserbeidschan entstehen, müssen alle demokratischen Bürger das Demonstrationsrecht nun zu ihrem eigenen Schutz klar einfordern. Deshalb muss auf die Verbote der Stadt Frankfurt jetzt zumindest eine Debatte in ganz Deutschland folgen, wie Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht künftig besser geschützt werden.


Franz-Josef Hanke - 20.05.2012



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